Startseite - Das komplette Konzertprogramm 2019/2020 - Der Kulturförderverein

"Dreh- und Angelpunkt der bayerischen Jazzszene"
Bayerischer Rundfunk

"Das Rosenheimer Jazzwohnzimmer"
Mulo Francel, Quadro Nuevo



Sehr geehrte Herren und Frauen Gastronomen,

die Staatsregierung hat am Wochenende neue schärfere Regelungen erlassen und die 7.Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angepasst. Diese hat auch seit 19.10. Gültigkeit. Nachdem diese weiteren Beschränkungen unsere Regelungen aus der Allgemeinverfügung vom 16.10. zum Teil unwirksam machen lassen, haben wir gestern noch eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Dies war auch der Grund warum es am Wochenende unterschiedliche Aussaggen in den Medien gab und keiner so recht wusste was jetzt eigentlich gilt. Der Grund war einfach die Überschneidung der geänderten Verordnung mit unserer Allgemeinverfügung.

Ab sofort ist es so, dass ab einer Werteüberschreitung von 35 bzw. 50 die im §25a der 7.BayIfSMV festgelegten Beschränkungen automatisch gelten.

Für Sie insbesondere wichtig ist:

  • Sperrstunde ab sofort 22.00 Uhr, das heißt Betriebsende 22 Uhr und nicht letzter Ausschank. Danach nur noch To Go zulässig.
  • Max. nur noch 5 Leute an einem Tisch oder 2 Hausstände. Sollten die beiden Hausstände aus insgesamt 14 Leuten bestehen, dürfen die auch an einem Tisch sitzen. Das heißt zwei 7-köpfige Familien dürfen gemeinsam essen gehen und an einem Tisch sitzen.
  • Feierlichkeiten (Geburtstag, Hochzeit usw.) dürfen ebenfalls nur noch max. 5 Leute sein oder zwei getrennte Hausstände
Wir bitten um Kenntnisnahme und Einhaltung der Vorgaben.

Mit freundlichen Grüßen
Donat Steindlmüller
STADT ROSENHEIM
Ordnungsamt



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